Informationen für Arbeitnehmer & Selbstständige

Einkommensteuererklärung

Was ist eine Einkommensteuererklärung? Wer muss sie machen?
Hier gibt es die Antwort! Detailliert, verständlich und informativ.

Was ist Einkommensteuer und wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Stand: - Liegt das Einkommen über dem Grundfreibetrag von aktuell 10.908 Euro (bzw. bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren über 21.816 Euro), muss es versteuert werden. Wie viel Einkommensteuer letzten Endes abgeführt werden muss, ist gestaffelt und abhängig von der Höhe des Einkommens. Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist jedoch nicht für alle Bundesbürger verpflichtend. Arbeitnehmende in Steuerklasse 1, die ausschließlich Lohn aus einem Angestelltenverhältnis erhalten, sind nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Wer unbedingt eine Steuererklärung abgegeben muss und wer nicht, wann es sich empfiehlt eine Einkommensteuererklärung freiwillig abzugeben und welche Kosten in der Steuer geltend gemacht werden können, darüber informiert der folgende Artikel.

Grundlage der Einkommensteuer in Deutschland

In der Einkommensteuer unterscheidet man zwei Arten der Steuerpflicht:

  • Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht: natürliche Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland (gilt für das gesamte Einkommen)
  • Beschränkte Einkommensteuerpflicht: natürliche Personen ohne ständigen Wohnsitz in Deutschland (gilt nur für das in Deutschland generierte Einkommen)

Jede natürliche Person in Deutschland muss auf das eigene Einkommen Steuern zahlen. Die Einkommensteuer definiert sich als Gemeinschaftsteuer, die auf der Basis des persönlichen Einkommens berechnet wird. Dieser Beitrag zeigt, wie die Einkommensteuer berechnet wird, welche Einkünfte zu versteuern sind und was es mit den Tarifzonen auf sich hat.

Die Erhebung der Einkommensteuer beruht auf mehreren Prinzipien:

  • Alle in Deutschland steuerpflichtigen Personen müssen ihr weltweit erwirtschaftetes Einkommen hier versteuern (Welteinkommensprinzip).
  • Versteuert wird nur das Einkommen abzüglich der Werbungskosten (Nettoprinzip).
  • Wie viele Steuern man zahlen muss, richtet sich nach der Höhe des Verdienstes (Leistungsfähigkeitsprinzip).
  • Die Steuern werden jeweils für eine Periode gezahlt, meist ein Kalenderjahr (Periodizitätsprinzip).
  • Je höher das Einkommen ist, desto höher ist der Steuersatz – man spricht von der Steuerprogression (Prinzip der gestaffelten Steuersätze). Wer mehr verdient, zahlt im Verhältnis mehr Steuern als jemand mit geringerem Gehalt.

Die Einkommensteuer ist ein Überbegriff für verschiedene Erhebungsformen wie die Lohnsteuer, die Kapitalertragsteuer oder die Bauabzugsteuer. Es handelt sich um Quellensteuern: So zahlt der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht zunächst an seine Mitarbeiter:innen aus, sondern führt sie direkt an das Finanzamt ab.

Rechtsgrundlage der Einkommensteuer

Das Einkommensteuergesetz (EStG) regelt den grundsätzlichen Umgang mit der Einkommensteuer. Hinzu kommen weitere Gesetze wie die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV), die weitere Details festhalten, etwa zur Berechnung der Steuerhöhe oder zur genauen Auslegung des EStG fin der Praxis.

 

Ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung Pflicht?

Arbeitnehmer zahlen jeden Monat Lohnsteuer, die ihnen automatisch vom Gehalt abgezogen wird. Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist für Arbeitnehmer somit nicht mehr zwingend erforderlich.
Unter Umständen kann die Einkommensteuererklärung allerdings verpflichtend werden. Zum Beispiel dann, wenn neben dem Haupterwerb noch weitere Einkünfte aus einem Nebenjob oder Lohnersatzleistungen (z.B. wie Kurzarbeitergeld oder Kinderkrankengeld) erzielt oder Freibeträge geltend gemacht werden.

Wann ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung Pflicht für Arbeitnehmer?

Bei Arbeitnehmern zieht der Arbeitgeber die Lohnsteuer automatisch jeden Monat vom Gehalt ab und leitet diese an das Finanzamt weiter. Kommen jedoch weitere Einnahmen zum Hauptverdienst hinzu, liegen bestimmte Steuerklassenkombinationen oder andere Besonderheiten vor, kann die Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtend sein. In einem solchen Fall befürchtet der Staat nämlich, dass trotz gezahlter Lohnsteuer zu wenig Einkommensteuer abgeführt wurde. Die Abgabepflicht einer Steuererklärung für Arbeitnehmer ist in § 46 Einkommensteuergesetzt (EStG) geregelt.

Arbeitnehmer müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn im betreffenden Steuerjahr:

  • Nebeneinkünfte von über 410 € erzielt wurden, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen,
  • Freibeträge beim Lohnsteuerabzug in Anspruch genommen wurden (z.B. für Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben etc.),
  • mehr als 410 € an Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld bezogen wurden
  • mehr als 410 € an Aufstockungsbeiträgen zur Altersteilzeit, Arbeitslosen-, Kranken-, Kurzarbeiter-, Insolvenz-, Eltern- oder Mutterschaftsgeld bezogen wurde, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen,
  • Wenn mehrere Arbeitsverhältnisse mit unterschiedlichen Arbeitgebern parallel bestanden und nach Steuerklasse 6 abgerechnet wurden,
  • beide Ehepartner Arbeitslohn beziehen und die Steuerklassenkombination 3/5 oder 4/4 mit Faktor eingetragen wurde,
  • Verheiratete, geschiedene oder dauerhaft getrennt lebende Eltern den Ausbildungsfreibetrag oder den Behindertenpauschbetrag nicht hälftig aufteilen oder in einem anderen Verhältnis als jeweils mit 50 % beantragen,
  • der ein Ehepartner verstorben ist oder die Ehe geschieden wurde und einer der beiden im selben Jahr erneut geheiratet hat,
  • ein im EU-Ausland lebender Ehepartner auf der elektronischen Lohnsteuerkarte berücksichtigt wurde,
  • der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort im Ausland liegt und in Deutschland die unbeschränkte Steuerpflicht beantragt wurde,
  • Kapitalerträge vorliegen, bei denen keine Abgeltungsteuer erhoben werden konnte,
  • der Arbeitgeber gewechselt wurde und der neue Arbeitgeber die Werte der Lohnsteuerberechnung des vorherigen Arbeitgebers nicht berücksichtigt hat,
  • steuerpflichtige Einkünfte über dem Grundfreibetrag lagen, obwohl kein Arbeitsentgelt bezogen wurde,
  • ein Verlustvortrag geltend gemacht wurde.
  • Eine Einkommensteuererklärung muss auch dann abgegeben werden, wenn das Finanzamt dazu auffordert.

Müssen Auszubildende und Studierende eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Auszubildende und Studierende haben steuerlich gesehen keinen Sonderstatus, sie sind ebenfalls ganz normal steuerpflichtig. Ob sie jedoch tatsächlich Steuern zahlen müssen, hängt von der Höhe des Ausbildungsgehalts ab bzw. ob Studierende selbstständig auf Rechnung arbeiten oder einem steuerpflichtigen Job nachgehen. Liegt das Jahreseinkommen unterhalb des Steuerfreibetrags von 10.908 € brutto (Stand: 2021), zahlen Azubis und Studierende auch keine Steuern. Übersteigt das jährliche Bruttogehalt jedoch diese Grenze, führt der Arbeitgeber automatisch entsprechend anfallende Lohnsteuer, Solidaritätszuschläge und ggf. Kirchensteuern an das Finanzamt ab. Zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind Auszubildende und Studierende also nur dann, wenn:

  • das Jahresgehalt oder Einkünfte aus selbstständiger Arbeit den Steuerfreibetrag übersteigen,
  • Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte den Steuerfreibetrag übersteigen,
  • Ausbildungskosten oder Steuerfreibeträge geltend gemacht werden sollen,
  • das Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert.

Sind Auszubildende oder Studierende verheiratet, verdoppelt sich der Steuerfreibetrag.

 

Tipp: Eltern können die vom Arbeitgeber einbehaltenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Zumindest dann, wenn sie noch Kindergeld für den Auszubildenden bekommen.

 

Sind Rentner zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet?

Wann Rentner eine Einkommensteuererklärung abgegeben müssen, hängt von der Höhe der Einkünfte ab. Da die Träger der Rentenversicherung und auch die privaten Versicherer das jeweils zuständige Finanzamt über den Bezug und auch die Höhe der Rente informieren, fordert der Fiskus manche Rentner ganz gezielt zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung auf. Das ist dann oft der Fall, wenn die Einkünfte den jährlichen Steuerfreibetrag übersteigen. Neben der privaten oder gesetzlichen Rente zählen auch Nebeneinkünfte wie beispielsweise noch Mieteinnahmen oder noch nicht versteuerte Kapitaleinnahmen zu den steuerpflichtigen Einkünften.

Aufgrund eines Systemwechsels im Jahr 2005 und der damit eingeführten Übergangsregel bis zum Jahr 2040 steigt die Höhe des steuerpflichtigen Rentenanteils der Rente aus der gesetzlichen Sozialversicherung sukzessive an. Wer zum Beispiel im Jahr 2005 oder davor in Rente gegangen ist, muss 50 % der Rente versteuern. Bei Renteneintritt im Jahr 2019 sind es bereits 78 % und 2040 liegt der zu versteuernde Anteil sogar bei 100 %.

Wichtig: Wird die Rente von der gesetzlichen Unfallversicherung bezogen, ist diese steuerfrei. Gleiches gilt für Sachleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Rente nach dem Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung sowie SED-Opferrente, Blindengeld und Leistungen aus der Kranken- oder Pflegeversicherung.

Für wen gilt eine beschränkte Steuerpflicht (183 Tage Regel)?

Natürliche Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, sind uneingeschränkt steuerpflichtig. Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort oder keinen Wohnsitz in Deutschland haben, sind beschränkt einkommensteuerpflichtig.

Zumindest dann, wenn sie steuerpflichtige Einkünfte nach § 49 Einkommensteuergesetz erzielen. Hierzu zählen unter anderem Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung oder Veräußerung oder Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit.

 

Wann lohnt sich die freiwillige Einkommensteuererklärung?

Wer nicht dazu verpflichtet ist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, kann dies trotzdem auf freiwilliger Basis tun. Insbesondere bei hohen Werbungskosten, Sonderausgaben oder wenn sich die Steuerklasse (von Steuerklassen 3+4 in 4+4) geändert hat, kann sich die Steuererklärung durchaus lohnen.

 

Freiwillige Einkommensteuererklärung Arbeitnehmer

Der Fiskus gibt Arbeitnehmern eine ganze Reihe an Möglichkeiten, variierende Einnahmen und Ausgaben steuerlich geltend zu machen. Hierzu gehören unter anderem:

  • Werbungskosten,
  • Sonderausgaben,
  • Außergewöhnliche Belastungen,
  • Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen,
  • Anspruch auf Kinderfreibeträge,
  • Gezahlte Versicherungsbeiträge, die über der Vorsorgepauschale liegen,
  • Variable Gehälter innerhalb eines Jahres,
  • Wechsel der Steuerklasse (z.B. durch Heirat) oder Steuerklasse IV ohne Faktor.

 

Ebenfalls lohnend könnte die Abgabe einer Steuererklärung für diejenigen sein, die eine Abfindung ohne Anwendung der Fünftel-Regelung erhalten haben oder nicht ganzjährig als Arbeitnehmer tätig waren.

 

Freiwillige Einkommensteuererklärung Rentner

Steuersparende Werbungskosten, Sonderausgaben usw. sind auch für Rentner ein Thema und könnten dafür sorgen, dass sich die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung lohnt. So können Ruheständler beispielsweise folgende Kosten absetzen:

 

  • Aufwendungen für Haushaltshilfen,
  • Krankheitskosten,
  • Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung,
  • Behindertenpauschbetrag,
  • Kosten für die Unterbringung in einem Alters- oder Pflegeheim,
  • Beiträge zur Haftpflichtversicherung,
  • Handwerkerleistungen,
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien,
  • Geleistete Kirchensteuer,
  • Beerdigungskosten (wenn diese höher als das Erbe sind).

 

Freiwillige Einkommensteuererklärung Studierende & Azubis

Das Einkommen eines Auszubildenden oder Studierenden liegt in der Regel unterhalb des Grundfreibetrags, weshalb sie keine Einkommensteuererklärung abgeben müssen. Liegen aber beispielsweise Wohnsitz und Ausbildungsstätte oder Uni weit auseinander und können weitere Freibeträge oder Werbungskosten geltend gemacht werden, wirkt sich das positiv auf die Steuerlast aus. Die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung könnte sich für Azubis und Studierende also durchaus lohnen. Zu den absetzbaren Kosten gehören unter anderem:

  • Fahrtkosten,
  • Kontoführungsgebühren,
  • Kosten für Lernmaterialien (z.B. Fachbücher, Zeitschriften),
  • Kosten für Arbeitsmaterial (z.B. Schreibwaren, Taschenrechner, Blöcke),
  • Computer, Notebook, Smartphone – sofern für die Ausbildung notwendig,
  • Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung,
  • Kosten für Nachhilfeunterricht,
  • Umzugskosten,
  • Gebühren für Zulassungen, Prüfungen oder Lehrgänge,
  • Zweitwohnung am Ausbildungs- oder Studienort.

 

Viele ausführliche Informationen findet ihr in unserem Portal „Steuerhelden“ zur freiwilligen Steuererklärung für Studenten & Azubis.

 

Tipp: Übersteigen die Ausgaben die Einnahmen des Auszubildenden oder Studierenden, lohnt sich der sogenannte „Verlustvortrag“. So können auch über mehrere Jahre alle absetzbaren Kosten beim Finanzamt geltend gemacht werden, obwohl keine Steuern gezahlt werden müssen. Die Rückerstattung erfolgt nämlich erst dann, sobald Einkünfte über dem Steuerfreibetrag erzielt werden. Quasi eine Art Steuer-Sparschwein.


Die wichtigsten Formulare zur Einkommensteuererklärung

Wer zum ersten Mal eine Einkommensteuererklärung abgeben soll oder möchte, kann bei den zahlreichen Formularen schnell den Überblick verlieren. Welche Formulare müssen überhaupt ausgefüllt werden und was gehört da alles rein? Auch wenn es etwas Zeit und Geduld braucht, um sich einen Überblick zu verschaffen, sind die Formulare wichtig. Denn so haben Steuerzahler die Möglichkeit, Steuervergünstigungen zu beantragen oder Erklärungen über spezielle Einkunftsarten oder Ausgaben anzugeben.

Wir konzentrieren uns hier auf die wichtigsten Anlagen. Das gesamte Formularpaket kann kostenlos heruntergeladen werden.

 

Mantelbogen

Der Mantelbogen ist das erste Formular in der Steuererklärung und das Grundgerüst einer jeden Einkommensteuererklärung. Er umfasst insgesamt zwei Seiten und darf unter keinen Umständen fehlen. Im Mantelbogen werden persönlichen Daten wie Name, Adresse, Familienstand, Religionszugehörigkeit, Bankverbindung und auch die Steueridentifikationsnummer eingetragen. Zudem kann bereits festgehalten werden, ob es sich um eine Einzel- oder Zusammenveranlagung handelt oder ob eine Gütergemeinschaft vereinbart wurde.

 

Anlage N – Nichtselbstständige Arbeit

Wer einem einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, erzielt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und muss die Anlage N ausfüllen. Neben Angaben zum Arbeitslohn, steuerlichen Versorgungsbezügen oder steuerfrei erhaltenen Aufwandsentschädigungen können auch Werbungskosten eingetragen werden. Darunter fallen zum Beispiel Fahrtkosten (Entfernungspauschale) für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Reisekosten, Aufwendungen für Arbeitsmittel oder das häusliche Arbeitszimmer sowie Fortbildungskosten.

 

Anlage R – Renten und andere Leistungen

Bezieher von Leibrenten, Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlichen Alterskassen, berufsständischen Versorgungseinrichtungen oder von eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen müssen bei der Steuererklärung auch die Anlage R einreichen. Neben Angaben zu Beginn und Ende der Rente sowie der Höhe des Rentenbetrags können auch Werbungskosten geltend gemacht werden.

 

Anlage Vorsorgeaufwand

In der Anlage Vorsorgeaufwand werden alle Versicherungsbeiträge für die Altersvorsorge eingetragen. Neben den Beiträgen zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung können auch Angaben zur Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflichtversicherung oder Unfallversicherung gemacht werden. Die Beiträge können dann als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden.

Achtung: Beitragserstattungen der Krankenkasse werden mit den Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung verrechnet. Dadurch verringert sich der Sonderausgabenabzug. Anders als Beitragserstattungen erhöhen Prämien- und Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenversicherungen die Steuerlast allerdings nicht. Sollte das Finanzamt Prämien- und Bonuszahlungen als Sonderausgabe ansehen, empfiehlt es sich, Einspruch einzulegen und auf das passende Urteil des Bundesfinanzhofes verweisen.

 

Anlage AV – Altersvorsorge

Mit der Anlage AV können die Beiträge für zertifizierte Altersvorsorgeverträge (z.B. Riester- oder Rürup-Rente) als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Achtung: Seit Ende 2019 sind Riester-Anbieter gesetzlich dazu verpflichtet, alle Daten, die für den Sonderausgabenabzug erforderlich sind, elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Das betrifft nicht nur die Sozialversicherungsnummer und die Zulagennummer, sondern auch die Anzahl der Verträge, geleistete Beiträge und Änderungen der Vertragsdaten. Wer für einzelne Verträge keinen Sonderausgabenabzug wünscht, muss dies in der Anlage AV beantragen.

 

Anlage Sonderausgaben

In der Anlage Sonderausgaben werden zum Beispiel die gezahlte Kirchensteuer, gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen, Ausbildungskosten, Mitgliedsbeiträge oder auch Spenden eingetragen.

Die Anlage Sonderausgaben ist seit 2019 ein separates Formular. Davor wurden Angaben zu den Sonderausgaben im Mantelbogen eingetragen.

 

Anlage Außergewöhnliche Belastungen

Zu den außergewöhnlichen Belastungen gehören Kosten, die durch Krankheit oder Behinderung entstanden sind. Diese können dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung über die Anlage außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu gehören zum Beispiel der Behinderten-, Hinterbliebenen- oder der Pflege-Pauschbetrag oder auch Kosten für den behindertengerechten Umbau eines Fahrzeugs.

Bis 2018 waren auch die außergewöhnlichen Belastungen Teil des Mantelbogens. Seit 2019 gibt es hierfür ein eigenes Formular.

 

Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

Ausgaben für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen, Pflegeleistungen sowie Handwerkerleistungen können in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen eingetragen werden.

 

Anlage Kind

Eltern, die für ihren Nachwuchs Kindergeld beziehen oder die Freibeträge geltend machen möchten, müssen bei der Einkommensteuererklärung die Anlage Kind ausfüllen. Hier können zum Beispiel Kinderbetreuungskosten oder Ausbildungskosten, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende oder Schulgeld eingetragen werden.

 

Alle Formulare zur Einkommensteuererklärung als Download

Das gesamte Formularpaket für die Einkommensteuererklärung steht kostenlos zum Download bereit:

In 5 Schritten die Steuererklärung erledigen

Klicken Sie auf unsere Vorschau und erfahren Sie, wie Sie die Steuererklärung für Ihr Einkommen in 5 einfachen und schnellen Schritten erledigen können. Laden Sie sich die Infografik bequem und kostenlos herunter per Rechtsklick mit der Maus.

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Fristen bei der Einkommensteuererklärung

Wer zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, der sollte sich jährlich den 31.07. rot im Kalender markieren. Das ist nämlich seit dem Steuerjahr 2018 der Zeitpunkt, bis zu dem die Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt eingegangen sein muss. Wer die Frist versäumt und bereits angemahnt wurde, muss damit rechnen, dass das Finanzamt die Besteuerungsgrundlage nach einer Frist von 15 Monaten schätzt, Steuernachzahlungen festsetzt und anschließend einfordert. Hinzu kommen Verspätungszuschläge in Höhe von 0,25 % der anfallenden Einkommensteuer pro Säumnis-Monat, mindestens jedoch 25 € pro Monat.

Anders sieht die Frist bei der freiwilligen Steuererklärung aus. Diese beginnt zwar direkt nach Ablauf des Steuerjahres, endet jedoch erst nach vier Jahren. Der späteste Abgabetermin für die Steuererklärung des Jahres 2023 ist somit der 31.12.2027.

Fällt der Abgabetermin auf einen Sonn- oder Feiertag, muss dem Finanzamt die Steuererklärung spätestens am nächsten Werktag vorliegen. Das gilt sowohl für die verpflichtende als auch für die freiwillige Einkommensteuererklärung.

Ihre Einspruchs- und Abgabefristen für freiwillige Steuererklärung können Sie auch bequem mit unserem Fristenrechner bestimmen.


Änderungen bei der Einkommensteuer

Nahezu jedes Jahr ändern sich Bedingungen und Pauschalen bei der Einkommensteuer. So werden z.B. Beträge wie der Grundfreibetrag jährlich erhöht. Aber auch bei Ersatzleistungen wie dem Kindergeld, Rentenversteuerung oder Werbungskosten kommen jedes Jahr Neuerungen und Korrekturen der Pauschalen hinzu. Hier erfahren Sie mehr über die aktuellsten Änderungen bei der Einkommensteuer.

 

Einkommensteuererklärung für Kapitalanleger

  • Wer Kapitalerträge erwirtschaftet hat, die nicht der Kapitalertragssteuer unterliegen, muss seit 2020 eine Steuererklärung abgeben.

Werbungskosten & Pauschalen in der Steuererklärung

Der ehemalige deutsche Bundeskanzler Helmut Schmidt sagte einmal: »Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, der hat auch das Recht, Steuern zu sparen.«. Diese Aussage nehmen wir zum Anlass, die 10 wichtigsten Werbungskosten und Pauschalen für Steuerzahler aufzuzeigen, die die Steuerlast mindern:

  • Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte
  • Kontoführungsgebühren
  • Bewerbungskosten
  • Beiträge für die gesetzliche und private Rentenversicherung
  • Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Haftpflicht- und Unfallversicherung
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen & Handwerkerleistungen
  • Kinderfreibeträge
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
  • Altersentlastungsbetrag
  • Medikamente und Behandlungen, die medizinisch notwendig und angemessen waren und deren Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen wurden

 

Ablauf des Besteuerungsverfahrens

Steuerpflichtige, die bei einem Arbeitgeber angestellt sind, zahlen ihre Steuern für ein Kalenderjahr, also den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember. Selbstständige und Unternehmen können ein abweichendes Wirtschaftsjahr haben. Zum Beispiel in der Landwirtschaft ist das wegen der Erntezeiten üblich. Diesen Zeitraum nennt man "Veranlagungszeitraum", alle Einkünfte innerhalb dieses Zeitfensters werden in einer Einkommensteuererklärung betrachtet.

Einkunftsarten in der Einkommensteuer

Das Einkommensteuerrecht unterscheidet sieben Arten von Einkünften:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Unternehmer)
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (z. B. Freiberufler)
  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (angestellte Arbeitnehmer)
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (z. B. Zinserträge)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • sonstige Einkünfte (z. B. erhaltene Renten oder Unterhaltszahlungen)

Alles, was nicht unter eine dieser sieben Kategorien fällt, ist nicht steuerpflichtig. Ein großer Lottogewinn etwa ist deshalb steuerfrei.

Abgabe einer Steuererklärung

Arbeitnehmer zahlen ihre Einkommensteuer in Form der Lohnsteuer automatisch Monat für Monat direkt über den Arbeitgeber. Deshalb sind sie im Normalfall nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die Verpflichtung kann jedoch eintreten, wenn zum Beispiel Verheiratete bestimmte Steuerklassen beantragen, einen Zweitjob ausüben oder auch Geld in anderen Einkommensarten verdienen (z. B. durch Vermietung einer Wohnung oder als Selbstständige:r).  

Besteht die Pflicht, das verdiente Einkommen in einer Steuererklärung anzugeben, muss diese bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden. Übernimmt ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein:e Steuerberater:in die Steuererklärung, ist deutlich mehr Zeit: Abgabeschluss ist dann am 28. oder 29. Februar des übernächsten Jahres.

Die Einkommensteuererklärung muss elektronisch über die kostenlose ELSTER-Software eingereicht werden. Ansprechpartner ist das Finanzamt, das für den Wohnsitz des oder der Steuerpflichtigen zuständig ist.

Einkommensteuerbescheid

Das Finanzamt bearbeitet die Steuererklärung und setzt die Einkommensteuer und Kirchensteuer fest. Es verschickt einen Einkommensteuerbescheid an den oder die Steuerpflichtige:n. Dieser enthält Details zur Berechnung der Einkommensteuer. Im Regelfall kommt es zu einer Nachzahlung (= es wurden zu wenig Steuern gezahlt) oder einer Erstattung (= es wurde zu viel Einkommensteuer bezahlt).

Vorauszahlungen

Das Finanzamt ist darauf angewiesen, fortlaufend Steuergelder einzunehmen. Deshalb zahlen Arbeitnehmer die Lohnsteuer monatlich. Andere Steuerpflichtige, etwa Selbstständige und Unternehmer, müssen ab einer gewissen Höhe der zu zahlenden Steuer pro Vierteljahr Vorauszahlungen leisten. Diese werden meist mit dem Steuerbescheid festgesetzt und jeweils am zehnten Tag der Monate März, Juni, September und Dezember fällig.

Bemessungsgrundlage

Grundlage für die Berechnung der Steuerhöhe ist das zu versteuernde Einkommen. Dieses wird in diesen Schritten berechnet:

  • 1. Schritt: Verdienst aus allen Einkunftsarten addieren
  • 2. Schritt: Werbungskosten, Betriebsausgaben, Entlastungsbeiträge, Sonderausgaben und außergewöhnliche Aufwendungen abziehen
  • 3. Schritt: Freibeträge abziehen

Das zu versteuernde Einkommen ist die Basis für die Ermittlung der Jahreseinkommensteuer.

Ermittlung der Einkommensteuer

Die Steuerhöhe berechnet sich nun aus dem sogenannten Einkommensteuertarif. Dieser besteht aus der Grundtabelle und der Splittingtabelle. Aus der Grundtabelle lässt sich anhand des zu versteuernden Einkommens der Steuerbetrag einfach ablesen. Der Einkommensteuertarif weist fünf Tarifzonen aus, die sich auf den Steuersatz auswirken:

  • Freibetrag: keine Einkommensteuer bis zur Freibetragsgrenze (2022: 10.347 Euro)
  • Progressionszone I: 14 bis 24 Prozent (2022: 10.348 bis 14.926 Euro)
  • Progressionszone II: 24 bis 42 Prozent (2022: 14.927 bis 58.596 Euro)
  • Proportionalzone I: 42 Prozent (2022: 58.597 bis 277.825 Euro)
  • Proportionalzone II: 45 Prozent (Spitzensteuersatz, 2022: ab 277.826 Euro)

Zusätzlich gibt es die Splittingtabelle. Diese gilt für Ehepaare, die zusammenveranlagt sind, also ihr Einkommen gemeinsam versteuern. Dazu werden beide Verdienste zusammengerechnet, halbiert und anschließend aus der Splittingtabelle der Steuerbetrag abgelesen.

 

Wichtige Begriffe zur Einkommensteuererklärung

Anlagen

Anlagen sind Steuerformulare, die bei der Einkommensteuererklärung gemeinsam mit dem Mantelbogen beim Finanzamt eingereicht werden. Diese Formulare müssen nicht in Papierform ausgefüllt werden. Formulare bzw. Anlagen werden heute meist digital, mit Hilfe von Steuerprogrammen befüllt, und ans Finanzamt geschickt.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Das Finanzamt zieht bei der Steuererklärung von Arbeitnehmern beruflich veranlasste Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 € automatisch als Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab. Für diese Form der Werbungskosten sind keine Belege oder Nachweise nötig.

Außergewöhnliche Belastungen

Wenn ein Steuerpflichtiger aufgrund einer Katastrophe oder einer Krankheit höhere Kosten als die überwiegende Mehrzahl der Steuerpflichtigen mit gleichen Einkommensverhältnissen hat, dann spricht man von einer außergewöhnlichen Belastung. Zu diesen Aufwendungen gehören zum Beispiel Pflegekosten, die krankheitsbedingt entstanden sind, oder Bestattungskosten.

Elster (Online)

Elster Online ist das Online-Portal der deutschen Steuerverwaltung, das es ermöglicht, eine Steuererklärungen elektronisch abzugeben. Es ist für Bürger, Unternehmer und Steuerberater gleichermaßen zugänglich und bietet eine sichere Möglichkeit zur Steuererklärung. In Elster werden original Steuerformulare ausgefüllt. Kritiker bemängeln häufig die Komplexität. Nutzer erhalten auch weder Tipps noch Informationen wie mit den Angaben konkret Steuern gespart werden können. Hierfür nutzt man besser spezielle Steuersoftware.

Grundfreibetrag

Beim Grundfreibetrag handelt es sich um einen steuerfreien Jahresbetrag. Erst wenn das Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt, muss Einkommensteuer gezahlt werden.

Mantelbogen

Jede Steuererklärung beginnt mit dem Mantelbogen. Dieser enthält unter anderem die persönlichen Daten und die Bankverbindung des Steuerpflichtigen, die Steuer-ID und die Religionszugehörigkeit. Zudem kann im Mantelbogen die Zusammenveranlagung von Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften beantragt werden.

Entfernungspauschale / Pendlerpauschale

Mit der Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale genannt, werden die Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuerlich geltend gemacht. Arbeitnehmer können eine Pauschale pro Entfernungskilometer von der Steuer absetzen.

Sonderausgaben

Sonderausgaben sind private Kosten, die vom Gesetzgeber steuerlich begünstigt werden. Hierzu zählen unter anderem Kosten für einen Steuerberater, Ausbildungskosten, Schulgeld oder Beiträge zur zusätzlichen freiwilligen Pflegeversicherung.

Vorsorgeaufwendungen

 Vorsorgeaufwendungen sind zum Beispiel Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen.

Zusammenveranlagung / Ehegattensplitting

Für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartnerschaften, die sich für die Zusammenveranlagung entscheiden, entsteht oft ein erheblicher steuerlicher Vorteil. Zumindest dann, wenn beide unterschiedlich verdienen. Der Vorgang der Zusammenveranlagung wird auch als Ehegattensplitting bezeichnet.


Infografik Ehegattensplitting - In diesen Fällen lohnt sich die Zusammenveranlagung

Einkommensteuer berechnen

Mit dem Einkommenssteuerrechner von Steuertipps.de können Sie schnell die Höhe der Einkommensteuer auf Ihr zu versteuerndes Einkommen berechnen und auch schnell prüfen ob sich z.B. eine gemeinsame Veranlagung mit Ihrem Ehepartner im Splittingtarif lohnt.

 

 

Weitere nützliche Links und Infos zur Einkommensteuererklärung

Finden Sie weitere informative Artikel und Beiträge auf unseren Seiten rund um die Einkommenssteuer und die Steuererklärung. Eine kleine Auswahl haben wir Ihnen im Folgenden zusammengestellt:

Fragen und Antworten zur Einkommensteuererklärung

Muss man eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist nicht für alle Bundesbürger verpflichtend. Arbeitnehmende in der Steuerklasse 1, die also Einnahmen ausschließlich aus einem Angestelltenverhältnis beziehen, sind grundsätzlich erst einmal nicht verpflichtet zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Eine Ausnahme bilden Arbeitnehmende, die beim Finanzamt Freibeträge (z.B. Lohnsteuerfreibetrag, Kinderfreibetrag) beantragt haben, Nebeneinkünfte beziehen oder Lohnersatzleistungen erhalten (haben). Wer genau der sogenannten Abgabepflicht unterliegt und somit eine Einkommensteuererklärung abgeben muss, ist in § 46 Einkommensteuergesetz (EstG) geregelt.

Wer muss eine Einkommensteuererklärung machen?

Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist nicht für jeden Steuerzahler Pflicht. Verpflichtend ist dies nur unter gewissen Voraussetzungen. Zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind Sie zum Beispiel, wenn Sie Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig bezogen oder Nebeneinkünfte aus Renten oder Vermietung/Verpachtung erzielt haben. Gleiches gilt, wenn Sie verheiratet sind und Sie oder Ihr Ehepartner nach Steuerklasse 5 oder 6 besteuert werden.

Bis wann muss man die Einkommensteuererklärung abgeben?

Die Fristen für die Abgabe der Einkommensteuererklärung variieren je nach Steuerstatus:

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist und ein Steuerselbermacher ist, hat bis Ende Juli des Folgejahres dafür Zeit. Für die Steuererklärung 2020 wäre somit der 31. Juli 2021 der Stichtag. Die Einkommensteuererklärung 2021 muss folgerichtig bis 31.07.2022 abgegeben werden.

Ausnahme: Man lässt seine Steuern von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein machen. Dann ist die Abgabefrist für Einkommensteuererklärungen der 28. Februar des übernächsten Jahres.

Wer nicht unter die Abgabepflicht fällt und seine Steuererklärung freiwillig machen möchte, hat bis zu 4 Jahre rückwirkend jedes Jahr bis 31. Dezember Zeit.

Für Freiberufler und Selbstständige ist immer noch der 31. Mai des Folgejahres der Stichtag für die Abgabe der Einkommensteuererklärung und Einnahmenüberschussrechnung.

Wann ist eine Einkommensteuererklärung sinnvoll?

Im Grunde genommen, ist es in fast allen Fällen sinnvoll, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Allerdings ist eine pauschale Einschätzung sehr individuell und deshalb definitiv nicht dazu geeignet, per Ferndiagnose abgegeben zu werden.

Für das Gros der Bundesbürger allerdings ist eine Einkommensteuererklärung durchaus sinnvoll. Allen voran für Angestellte, die nicht das komplette Kalenderjahr gearbeitet haben, so wie Ehepartner, die in bestimmten Steuerklassenkombinationen veranlagt sind. Auch für Alleinerziehende in Steuerklasse 2 sollten nicht auf die Abgabe einer Einkommensteuererklärung verzichten.

Wie hoch ist eine durchschnittliche Steuerrückzahlung?

13,7 Millionen Steuerpflichtige haben für das Steuerjahr 2016 eine Einkommensteuererklärung abgegeben. Die durchschnittliche Rückerstattung lag bei 1.027 EUR. Aktuellere Zahlen liegen leider noch nicht vor. Da sich die Steuererstattungen jedoch bereits in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht haben, gehen wir davon aus, dass dies auch weiterhin der Fall sein wird.

Was kostet eine Einkommensteuererklärung beim Steuerberater?

Steuerberater richten sich hauptsächlich nach den gesetzlich verankerten Gebühren der Steuerberatervergütungsverordnung. Die dort angegebenen Gebühren stellen jedoch nur die Mindesthöhe dar. Wie hoch letzten Endes die Gesamtrechnung ausfällt, liegt einzig und allein im Ermessensspielraum des Steuerberaters. So kann es passieren, dass Steuerberater A für die Ermittlung der Einkünfte sowie für Erstellung der Steuererklärung 150 € und Steuerberater B für die gleiche Arbeit 450 € verlangt. Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung mit der SteuerSparErklärung selber erstellen, können Sie sich die vergleichsweise hohen Kosten für einen Steuerberater sparen.

Wie lange braucht man für eine Einkommensteuererklärung?

Wie lange man für die Erstellung einer kompletten Einkommensteuererklärung braucht, lässt sich pauschal nicht sagen. Der tatsächliche Zeitaufwand hängt von vielen Faktoren ab. Wenn Sie zum Beispiel mehrere Einkunftsarten und viele Sonderausgaben sowie Werbungskosten absetzen möchten, dann werden Sie voraussichtlich 3-4 Stunden benötigen. Nutzen Sie dagegen weitestgehend die Pauschalbeträge und lediglich ein paar Sonderausgaben, sind 60-90 Minuten durchaus realistisch.

Wie lange kann eine Einkommensteuererklärung rückwirkend gemacht werden?

Wer eine Steuererklärung gemäß Pflichtanlage abgeben muss, hat keine Möglichkeit, sie rückwirkend abzugeben. Die Finanzämter sind in diesem Fall sehr strikt mit den Fristen und vergeben nur auf formellen Antrag hin Fristverlängerungen.

Wer hingegen freiwillig seine Einkommensteuererklärung abgibt, kann dies bis zu 4 Jahre rückwirkend tun. Hier gibt’s weitere Infos zum Thema.

Wie macht man eine Einkommensteuererklärung?

Für die Abgabe einer Einkommensteuererklärung stehen Ihnen diverse Möglichkeiten zur Verfügung. Der Fiskus selbst bietet das System ELSTER an. Oft bieten aber Steuerprogramme ein besseres Handling beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung.

Welche Dokumente eingereicht, welche Anlagen ausgefüllt werden müssen, wenn man eine Einkommensteuererklärung machen will oder muss, ist individuell verschieden. Unsere dezidierten Ausfüllhilfen geben ausführliche Tipps und Erklärungen dazu, was und wie Sie eine Einkommensteuererklärung ausfüllen müssen, um das beste für sich herauszuholen.

Wenn Sie eher praktisch veranlagt sind und gleich loslegen möchten, empfehlen wir Ihnen unsere SteuerSparErklärung. Die Software kommt mit einem „Roten Faden“, der Sie in Echtzeit durch die Einkommensteuererklärung führt und Ihnen genau anzeigt, wie Sie Ihre Steuererklärung machen, damit Sie eine rentable Rückzahlung erhalten.

Kann man die Einkommensteuererklärung auch ohne ELSTER machen?

Jein. ELSTER ist mittlerweile die einzige Schnittstelle, über die eine Einkommensteuererklärung ans Finanzamt übermittelt werden kann. In Papierform dürfen Einkommensteuererklärungen nur noch in sehr wenigen Ausnahmefällen ans Finanzamt gegeben werden.

Wenn es aber darum geht, ob man seine Einkommensteuererklärung ausfüllen kann, ohne dafür zwingend das ELSTER Portal der Finanzämter zu benutzen, dann lautet die Antwort Ja:

Wer seine Steuererklärung nicht mit ELSTER machen möchte, hat verschiedene andere Möglichkeiten zur Abgabe seiner Einkommensteuererklärung. Etwa über einen Lohnsteuerhilfeverein, einen Steuerberater oder über eine professionelle Steuersoftware.

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